Insgesamt können bis zu 16 Personen in die Nachsorgeeinrichtung aufgenommen werden. Die Aufnahme erfolgt in der Regel kurzfristig, sobald der entsprechende Bedarf von Seiten des Sozialdienstes bzw. ärztlicher Seite festgestellt ist und der Betroffene zu eingangs genanntem Personenkreis zählt. Der Klient sollte vor der Aufnahme in die Wohnstätte entsprechend medizinisch untersucht sein und das im Folgenden genannte Aufnahmeverfahren durchlaufen haben. Für die Kostenübernahme sind entsprechende Anträge bei dem zuständigen Sozialamt zu stellen.