Menschen mit psychischen Erkrankungen und/oder körperlichen und/oder geistigen Beeinträchtigungen können Unterstützung erhalten, um weiterhin so eigenständig wie möglich in den eigenen vier Wänden leben zu können.
Diese Begleitung umfasst verschiedene Hilfestellungen im Alltag, ist jedoch keine Pflegeleistung.
Wichtig: Die Unterstützung erfolgt im Rahmen der Eingliederungshilfe und muss beim zuständigen Sozialamt beantragt werden.
Wir helfen Menschen mit Beeinträchtigungen.
Wir unterstützen sie im Alltag und im Kontakt mit anderen Menschen.
Unser Ziel ist:
Wir machen zusammen mit unseren Klientinnen und Klienten einen Plan.
Der Plan heißt: Integrierter Teilhabeplan. Kurz: ITP.
In diesem Plan stehen die persönlichen Ziele.
Wir schauen regelmäßig:
So bekommen die Menschen immer die Unterstützung, die sie wirklich brauchen.
ABW Nordwestmecklenburg: Von Montag bis Freitag, in der Zeit von 6 bis 20 Uhr. In diesem Zeitraum werden die Termine mit den einzelnen Klientinnen und Klienten individuell vereinbart. In akuten Krisensituationen können die KlientInnen unsere Mitarbeitenden auch nach 20 Uhr und am Wochenende und feiertags erreichen.
ABW Schwerin: Von Montag bis Freitag, in der Zeit von 10 bis 19 Uhr. In diesem Zeitraum werden die Termine mit den einzelnen Klientinnen und Klienten individuell vereinbart. Zudem gibt es in Schwerin eine Rufbereitschaft für den Zeitraum von 19 bis 22 Uhr. In akutenKrisensituationen sind unsere Schweriner Mitarbeitenden auch nach diesem Zeitraum, am Wochenende und feiertags ansprechbar.
ABW MSE: Von Montag bis Freitag, in der Zeit von 8 bis 17 Uhr. In diesem Zeitraum werden die Termine mit den einzelnen Klientinnen und Klienten individuell vereinbart. In akuten Krisensituationen sind die Betreuenden auch nach diesem Zeitraum, am Wochenende und feiertags erreichbar.
Zum Beispiel:
Wir bieten auch Gespräche an. Gespräche können helfen, Probleme besser zu verstehen und Lösungen zu finden.
Mögliche Ziele sind:
Damit wir betreuen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Die Finanzierung des ABW kann auch aus eigenen Mitteln oder durch Dritte, bzw. durch Beantragung auf Kostenübernahme beim jeweiligen Sozialamt erfolgen.
Nehmen Sie bitte mit unseren Ansprechpartnerinnen vor Ort (siehe oben) Kontakt auf:
Ulrike Baeck, Leiterin ABW Schwerin
Stephanie Tegen, Leiterin ABW Nordwesmecklenburg
Martina Schuldt, Leiterin ABW Mecklenburgische Seenplatte