DRK_Bus_1920x640.jpg Foto: D. Möller / DRK e.V.

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Assistenz und Begleitung im Wohnen

Stephanie Tegen

Leitung ambulanter Dienst
Assistenz und Begleitung im Wohnen 
Nordwestmecklenburg (ABW NWM)

Kirchstraße 2, 23936 Grevesmühlen
Tel.:    0385 / 48 933 443
Mobil: 0176/ 55 6112 54

E-Mail: abw(at)drk-sb.de

Menschen mit psychischen Erkrankungen und/oder körperlichen und/oder geistigen Beeinträchtigungen können Unterstützung erhalten, um weiterhin selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden zu leben. Diese Begleitung umfasst verschiedene Hilfestellungen im Alltag, ist jedoch keine Pflegeleistung.

Wichtig: Die Unterstützung erfolgt im Rahmen der Eingliederungshilfe und muss beim zuständigen Sozialamt beantragt werden. Die DRK Soziale Betreuungsdienste M-V gGmbH bietet diese ambulante Begleitung aktuell im Landkreis Nordwestmecklenburg, in der Landeshauptstadt Schwerin und im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte an.

 

Stärken, unterstützen, Teilhabe ermöglichen!

Ulrike Baeck

Leitung Ambulanter Dienst
Assistenz und Begleitung im Wohnen 
Schwerin (ABW SN)

Friedrich-Engels-Str. 2, 19061 Schwerin
Tel.: 0385 / 48 933 446
Mobil: 0176 / 445 457 63
E-Mail: abw-sn(at)drk-sb.de

Mit unserer Assistenz und Begleitung möchten wir Menschen mit Beeinträchtigungen darin unterstützen, ihre eigenen Fähigkeiten bestmöglich im sozialen Umfeld und Lebensalltag einzusetzen. Unser Ziel ist es, ihnen ein größtmögliches Maß an Teilhabe und Selbstbestimmung zu ermöglichen – und das eigenständige Leben in den eigenen vier Wänden zu erhalten und zu fördern.

Gemeinsam mit den Klientinnen und Klienten entwickeln wir individuelle Betreuungsziele, die im integrierten Teilhabeplan (ITP) festgehalten werden. Diese Ziele werden regelmäßig reflektiert und bei Bedarf angepasst, sodass die Unterstützung stets optimal auf die persönlichen Bedürfnisse und Wünsche abgestimmt ist.

 

An wen richtet sich unser Angebot?

  • Erwachsene mit seelischen, körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen
  • Erwachsene mit psychischen Erkrankungen
  • Erwachsene mit Suchterkrankungen

Betreuungsangebot

Die Betreuung wird von Montag bis Freitag angeboten. Die Leistungen der Assistenz und Begleitung im Wohnen gliedern sich in unterschiedliche Unterstützungsbereiche. 

Lebenspraktischer Bereich

  • Haushaltsführung
  • Gesundheit
  • Ämter- / Behördengänge
  • Soziale Kontakte / Freizeitgestaltung
  • Tagesstruktur
  • Arbeit und Beschäftigung

Psychosozialer Bereich

Der psychosoziale Bereich beinhaltet Gesprächsangebote, um langfristig auf eine Veränderung der Problem- Situation des Klienten hinzuwirken. Mögliche Ziele der KlientInnen, die hier Bearbeitung finden, können sein:

  • Verständnis der individuellen Erkrankung
  • Umgang mit Symptomen und Einschränkungen der individuellen Erkrankung
  • Erwerb / Weiterentwicklung von Bewältigungsstrategien in Belastungssituation
  • Krisenintervention
  • Erhalt / Förderung von Abstinenz
  • Aufbau von sozialen Kontakten / Verminderung von Isolation
  • Förderung von sozialen Kompetenzen (z.B. Kritikfähigkeit, Gemeinschaftsfähigkeit)
  • Förderung zur Entwicklung von Perspektiven (Berufliche Perspektive, Lebensperspektive)

Martina Schuldt

Assistenz und Begleitung im Wohnen
Mecklenburgische
Seenplatte (ABW MSE)

Weinbergstr. 19A 
17192 Waren  

Telefon: 0176 / 859 722 21 
m.schuldt(at)drk-sb.de 

Wobei unterstützen wir?

  • Behördengänge
  • Beratung
  • Beschäftigung
  • Einkaufstraining
  • Finanzen
  • Freizeit
  • Gruppenangebote
  • Kochtraining
  • Kontaktvermittlung
  • Krisenhilfe
  • Wohnungshilfe

Aufnahmekriterien, Dauer und Ende der Betreuung

Eine Voraussetzung für die Betreuung durch den ambulanten Dienst ist das Vorliegen einer geistigen, seelischen und / oder körperlichen Beeinträchtigung und das Bewohnen einer eigenen Häuslichkeit.

Weitere Aufnahmekriterien sind:

  • ein konkreter Wunsch auf Betreuung seitens der KlientInnen
  • bereits im Vorfeld findet ein persönliches Gespräch mit einem der MitarbeiterInnen statt
  • eine gültige Kostenübernahmezusage durch den Kostenträger
  • eine gesicherte Diagnose basierend auf aktuellen Arzt- und Klinikberichten
  • Mitwirkungsbereitschaft
  • eine akute Klinikbehandlung ist nicht notwendig

Die endgültige Entscheidung, ob eine Aufnahme erfolgt, wird gemeinsam mit dem Sozialhilfeträger und dem zuständigen Gesundheitsamt getroffen. Mit allen KlientInnen wird ein Betreuungsvertrag geschlossen. Die Dauer der Betreuung richtet sich nach dem individuellen Hilfebedarf und ist nicht festgelegt.

Finanzierung

Die Finanzierung erfolgt entweder aus eigenen Mitteln oder durch Dritte bzw. durch Beantragung auf Kostenübernahme beim jeweiligen Sozialamt. Aufnahmebedingungen für das ABW ist es, dass derjenige auch den Wunsch hat, sich Hilfestellung für seinen Alltag zu holen.

Wie geht es weiter?

Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.