Assistenz und Begleitung im…

Assistenz und Begleitung im Wohnen (ABW)

Wir sind in Schwerin, Nordwestmecklenburg und an der Mecklenburgischen Seenplatte für unsere Klientinnen und Klienten unterwegs.
Stephanie Tegen

Leitung ambulanter Dienst
Assistenz und Begleitung im Wohnen 
Nordwestmecklenburg (ABW NWM)

Kirchstraße 2, 23936 Grevesmühlen
Tel.:    0385 / 48 933 443
Mobil: 0176/ 55 6112 54

E-Mail: abw(at)drk-sb.de

Was ist eigentlich ABW?

Menschen mit psychischen Erkrankungen und/oder körperlichen und/oder geistigen Beeinträchtigungen können Unterstützung erhalten, um weiterhin so eigenständig wie möglich in den eigenen vier Wänden leben zu können. 

Diese Begleitung umfasst verschiedene Hilfestellungen im Alltag, ist jedoch keine Pflegeleistung.

Wichtig: Die Unterstützung erfolgt im Rahmen der Eingliederungshilfe und muss beim zuständigen Sozialamt beantragt werden

 

Assistieren und begleiten im Alltag

Wir helfen Menschen mit Beeinträchtigungen.
Wir unterstützen sie im Alltag und im Kontakt mit anderen Menschen.

Unser Ziel ist:

  • Die Menschen können mehr mitmachen.
  • Die Menschen können mehr selbst entscheiden.
  • Die Menschen können in ihrer eigenen Wohnung leben.

Gemeinsame Ziele

Wir machen zusammen mit unseren Klientinnen und Klienten einen Plan.
Der Plan heißt: Integrierter Teilhabeplan. Kurz: ITP.

In diesem Plan stehen die persönlichen Ziele.
Wir schauen regelmäßig:

  • Passt der Plan noch?
  • Müssen wir etwas ändern?

So bekommen die Menschen immer die Unterstützung, die sie wirklich brauchen.

Wann sind wir für unsere Klientinnen und Klienten da?

ABW Nordwestmecklenburg: Von Montag bis Freitag, in der Zeit von 6 bis 20 Uhr. In diesem Zeitraum werden die Termine mit den einzelnen Klientinnen und Klienten individuell vereinbart. In akuten Krisensituationen können die KlientInnen unsere Mitarbeitenden auch nach 20 Uhr und am Wochenende und feiertags erreichen.

ABW Schwerin: Von Montag bis Freitag, in der Zeit von 10 bis 19 Uhr. In diesem Zeitraum werden die Termine mit den einzelnen Klientinnen und Klienten individuell vereinbart. Zudem gibt es in Schwerin eine Rufbereitschaft für den Zeitraum von 19 bis 22 Uhr. In akutenKrisensituationen sind unsere Schweriner Mitarbeitenden auch nach diesem Zeitraum, am Wochenende und feiertags ansprechbar.

ABW MSE: Von Montag bis Freitag, in der Zeit von 8 bis 17 Uhr. In diesem Zeitraum werden die Termine mit den einzelnen Klientinnen und Klienten individuell vereinbart. In akuten Krisensituationen sind die Betreuenden auch nach diesem Zeitraum, am Wochenende und feiertags erreichbar.

Unterstützung in verschiedenen Bereichen:

Zum Beispiel:

  • Haushalt führen
  • Gesundheit und Arztbesuche
  • Termine bei Ämtern und Behörden
  • Kontakte mit anderen Mensche
  • Freizeit und Hobbys
  • Tagesablauf planen
  • Arbeit und Beschäftigung

Unterstützung für die Seele (psychosozialer Bereich)

Wir bieten auch Gespräche an. Gespräche können helfen, Probleme besser zu verstehen und Lösungen zu finden.

Mögliche Ziele sind:

  • Die eigene Krankheit besser verstehen
  • Mit Beschwerden und Einschränkungen umgehen
  • Neue Ideen finden, wie man schwierige Situationen bewältigt
  • Hilfe in einer Krise bekommen
  • Ohne Suchtmittel leben (Abstinenz erhalten oder fördern)
  • Kontakte zu anderen Menschen aufbauen
  • Einsamkeit verringern
  • Soziale Fähigkeiten üben (zum Beispiel Kritik annehmen oder in einer Gruppe mitmachen)
  • Neue Perspektiven entwickeln (zum Beispiel für Arbeit oder für das eigene Leben)
  • Berufliche Perspektive, Lebensperspektive)
Martina Schuldt

Assistenz und Begleitung im Wohnen
Mecklenburgische
Seenplatte (ABW MSE)

Weinbergstr. 19A 
17192 Waren  

Telefon: 0176 / 859 722 21 
m.schuldt(at)drk-sb.de 

Voraussetzungen für eine Begleitung durch ein ABW

Damit wir betreuen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Grundvoraussetzungen

  • Es liegt eine geistige, seelische oder körperliche Beeinträchtigung.
  • Der Klient/die Klientin wohnt in einer eigenen Wohnung.

Weitere Voraussetzungen

  • Eine Begleitung wird gewünscht.
  • Vor Beginn gibt es ein persönliches Gespräch mit einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter.
  • Es gibt eine Kostenübernahme vom Kostenträger (Sozialamt).
  • Es liegt eine ärztliche Diagnose vor (Berichte vom Arzt oder aus der Klinik).
  • Der Klient, die Klientin ist bereit, bei der Begleitung mitzuwirken.
  • Eine Behandlung in der Klinik wegen eines akuten Zustands ist nicht nötig.

Entscheidung über die Aufnahme

  • Ob eine Aufnahme der Klientin/des Klienten möglich ist, entscheiden wir gemeinsam mit dem Sozialhilfeträger und dem Gesundheitsamt.
  • Wenn die Aufnahme möglich ist, wird ein Betreuungsvertrag geschlossen.
  • Die Dauer der Betreuung hängt vom individuellen Bedarf ab.
  • Es gibt keine feste Zeitbegrenzung.

Die Finanzierung des ABW kann auch aus eigenen Mitteln oder durch Dritte, bzw. durch Beantragung auf Kostenübernahme beim jeweiligen Sozialamt erfolgen.

Wie geht es weiter?

“Assistenz und Begleitung im Wohnen” könnte für Sie, Angehörige oder Freunde interessant sein?

Nehmen Sie bitte mit unseren Ansprechpartnerinnen vor Ort (siehe oben) Kontakt auf:

Ulrike Baeck, Leiterin ABW Schwerin

Stephanie Tegen, Leiterin ABW Nordwesmecklenburg

Martina Schuldt, Leiterin ABW Mecklenburgische Seenplatte