DRK_Bus_1920x640.jpg Foto: D. Möller / DRK e.V.

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Assistenz und Begleitung im Wohnen

Olaf Schulze

Leitung ambulanter Dienst
Assistenz und Betreuung im Wohnen 
Nordwestmecklenburg (ABW NWM)

Kirchstraße 2, 23936 Grevesmühlen
Tel.:    0385 / 48 933 443
Mobil: 0176/ 55 6112 54

E-Mail: abw(at)drk-sb.de

Assistenz und Begleitung im Wohnen bedeutet, dass psychisch kranke und geistig beeinträchtigte Menschen in der eigenen Häuslichkeit unterstützt werden können.
Achtung: Es handelt sich dabei nicht um Leistungen der Pflege. Leistungen nach Eingliederungshilfe müssen beim zuständigen Sozialamt beantragt werden. Die DRK Soziale Betreuungsdienste M-V gGmbH bietet ABW derzeit im Landkreis Nordwestmecklenburg, in der Landeshauptstadt Schwerin und im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte an. 

Betreuung von psychisch kranken und geistig behinderten Menschen in ihrer eigenen Häuslichkeit

Ulrike Baeck

Leitung Ambulanter Dienst
Assistenz und Betreuung im Wohnen 
Schwerin (ABW SN)

Friedrich-Engels-Str. 2, 19061 Schwerin
Tel.: 0385 / 48 933 446
Mobil: 0176 / 445 457 63
E-Mail: abw-sn(at)drk-sb.de

Ziele

Das allgemeine Ziel der Assistenz und Begleitung besteht darin, den Menschen mit Beeinträchtigungen zu befähigen und darin zu unterstützen, im Sozialraum und im sozialen Umfeld den bestmöglichen Gebrauch der eigenen Fähigkeiten zu machen. Den KlientInnen soll das größtmögliche Maß an gesellschaftlicher Teilhabe und Autonomie ermöglicht werden. Gleichermaßen soll das eigenständige und selbstbestimmte Bewohnen der eigenen Häuslichkeit erhalten und gefördert werden.

Die jeweils individuellen Betreuungsziele werden im Rahmen des integrierten Teilhabeplans (ITP) in Zusammenarbeit mit den KlientInnen entwickelt, abgestimmt und festgeschrieben. Im Verlauf der Betreuung werden die Ziele regelmäßig reflektiert und ggf. neu ausgerichtet. Der individuelle Förder- und Unterstützungsbedarf der KlientInnen dient dazu als Grundlage.

Zielgruppe

  • Erwachsene mit geistigen, geistigen und mehrfachen Behinderungen sowie Sinnes und Körperbehinderung
  • Erwachsene mit psychischen Erkrankungen und seelischen Behinderungen
  • Erwachsene mit Suchterkrankungen

Betreuungsangebot

Die Betreuung wird regelhaft von Montag bis Freitag geleistet. Die Leistungen der Assistenz und Begleitung im Wohnen gliedern sich in unterschiedliche Unterstützungsbereiche. Grundlage ist ein personenzentriertes und sozialraumorientiertes Handeln.

Lebenspraktischer Bereich

  • Haushaltsführung
  • Gesundheit
  • Ämter- / Behördengänge
  • Soziale Kontakte / Freizeitgestaltung
  • Tagesstruktur
  • Arbeit und Beschäftigung

Psychosozialer Bereich

Der psychosoziale Bereich beinhaltet Gesprächsangebote, um langfristig auf eine Veränderung der Problem- Situation des Klienten hinzuwirken. Mögliche Ziele der KlientInnen, die hier Bearbeitung finden, können sein:

  • Verständnis der individuellen Erkrankung
  • Umgang mit Symptomen und Einschränkungen der individuellen Erkrankung
  • Erwerb / Weiterentwicklung von Bewältigungsstrategien in Belastungssituation
  • Krisenintervention
  • Erhalt / Förderung von Abstinenz
  • Aufbau von sozialen Kontakten / Verminderung von Isolation
  • Förderung von sozialen Kompetenzen (z.B. Kritikfähigkeit, Gemeinschaftsfähigkeit)
  • Förderung zur Entwicklung von Perspektiven (Berufliche Perspektive, Lebensperspektive)

Martina Schuldt

Assistenz und Betreuung im Wohnen
Mecklenburgische
Seenplatte (ABW MSE)

Weinbergstr. 19A 
17192 Waren  

Telefon: 0176 / 859 722 21 
m.schuldt(at)drk-sb.de 

Unsere Hilfsangebote

  • Behördengänge
  • Beratung
  • Beschäftigung
  • Einkaufstraining
  • Finanzen
  • Freizeit
  • Gruppenangebote
  • Kochtraining
  • Kontaktvermittlung
  • Krisenhilfe
  • Wohnungshilfe

Aufnahmekriterien, Dauer und Ende der Betreuung

Eine Voraussetzung für die Betreuung durch den ambulanten Dienst ist das Vorliegen einer geistigen, seelischen und / oder körperlichen Beeinträchtigung und das Bewohnen einer eigenen Häuslichkeit.

Weitere Aufnahmekriterien sind:

  • ein konkreter Wunsch auf Betreuung seitens der KlientInnen
  • bereits im Vorfeld findet ein persönliches Gespräch mit einem der MitarbeiterInnen statt
  • eine gültige Kostenübernahmezusage durch den Kostenträger
  • eine gesicherte Diagnose basierend auf aktuellen Arzt- und Klinikberichten
  • Mitwirkungsbereitschaft
  • eine akute Klinikbehandlung ist nicht notwendig

Die endgültige Entscheidung, ob eine Aufnahme erfolgt, wird gemeinsam mit dem Sozialhilfeträger und dem zuständigen Gesundheitsamt getroffen. Mit allen KlientInnen wird ein Betreuungsvertrag geschlossen. Die Dauer der Betreuung richtet sich nach dem individuellen Hilfebedarf und ist nicht festgelegt.

Finanzierung

Die Finanzierung erfolgt entweder aus eigenen Mitteln oder durch Dritte bzw. durch Beantragung auf Kostenübernahme beim jeweiligen Sozialamt. Aufnahmebedingungen für das ABW ist es, dass derjenige auch den Wunsch hat, sich Hilfestellung für seinen Alltag zu holen.

Wie geht es weiter?

Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.